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Münster
Joined October 2012
Cannabis auf Rezept und Führerschein: Das Rezept schützt dich, aber nur, wenn du dich auch daran hältst. Zwei neue Beschlüsse aus Baden-Württemberg zeigen die Grenze. VGH Baden-Württemberg, 27.08.2026 (13 S 526/26): Die Führerscheinstelle darf nicht selbst bewerten, ob die Diagnose „reicht“. Seit dem MedCanG ist die Verordnung an keine bestimmte Diagnose gebunden, die Therapiehoheit liegt bei der Ärztin oder dem Arzt. Ausnahme: eine unklare oder widersprüchliche Verschreibung. Eine Gutachtenanordnung muss außerdem von Anfang an klar begründet sein. Ergebnis: Sofortige Entziehung vorläufig gestoppt. VG Stuttgart, 15.09.2026 (10 K 6894/26): Verordnet waren bis zu 1,2 g Blüten am Tag (6 × 0,2 g). Der Fahrer gab selbst 3 × 0,5 g an, manchmal eine vierte Dosis „bei Bedarf“, auch während der Fahrt. Zwei Gutachten hielten die Diagnosen nicht für gesichert. Das Gericht sah missbräuchliche Einnahme, Führerschein weg, zurück erst nach einem Jahr nachgewiesener Abstinenz. Worauf es ankommt: Einnahme so wie verordnet, klare Verordnung, nur unbeeinträchtigt fahren. Rezepte aufheben. Keine Rechtsberatung. Meinung: Nach dem Blüten-Aus stellen viele um oder zahlen privat. Rezept und Alltag müssen zusammenpassen. Und echte Patient:innen dürfen nicht für Fragebogen-Rezepte büßen. Gut, dass der VGH klarstellt: Die Behörde spielt nicht Ärztin. Mehr im WhatsApp-Kanal: whatsapp.com/channel/0029Vaj… #Medizinalcannabis #GebtUnsDieBlütenZurück Quellen: de.openlegaldata.io/case/vgh… verkehrslexikon.de/UrteileC/… verzeichnis-recht.de/2026/10…
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Ach Freunde der Sonne, Es ist fast schon wieder so weit das ich den Kopf in den Sand stecken will.. Mir geht die Kraft aus.. Dieses ewige Warten auf News Im eigenen Klageverfahren.. Es zermürbt.. VOR ALLEM, weil solange es keine Entscheidung gibt, das Ganze Eigene Leben aus dem Juni/Juli 2026 wie auf Pause steht und mit den Hufen scharrt.. Ich Pack das alles nich allein,glaub ich.. Mir gehen die finanziellen Reserven aus und es tun sich Probleme auf die sich wieder nicht lösen lassen.. Grade bekomme ich weder nen Stromvertrag noch ne KFZ-Versicherung.. Es ist kaum auszuhalten.... Alles was dafür fehlt, dass es mal wieder wenigstens ein wenig bergauf geht ist GELD... NUR WO SOLL ICH ES HERNEHMEN.. OHNE BLÜTEN STELLT MICH NIEMAND EIN UM FÜR IHN/SIE ZU ARBEITEN UM WELCHES ZU VERDIENEN... Das die Bundesregierung einen so widerlich zum Sterben zurücklässt... Unbegreiflich..
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Ist zufällig irgendwer meiner Follower oder nicht Follower DIREKT aus Witten #58453 und kennt sich da aus?? :)
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Über acht Wochen „Eil“-Verfahren. Mein Eilantrag gegen die Techniker Krankenkasse liegt beim Sozialgericht Münster. Die Kasse hat schon am 26.08. Stellung genommen und Ablehnung beantragt. Ich habe am 11.09. und 29.09. nachgefaxt, am 11.10. nach dem Sachstand gefragt. Antwort: keine. Heute habe ich angerufen und mich doof gestellt: Sind meine Faxe überhaupt angekommen? Alles da. Man warte „derzeit auf die Stellungnahme der Gegenseite“. Die liegt aber seit Ende August vor. Meine Vermutung: Jetzt wird auf eine Erwiderung zu meinen Nachreichungen gewartet. Seit dem 30.07. sind die Blüten aus der Kassenerstattung raus, ich zahle selbst. Und es ist der gleiche Albtraum wie schon 2022. Was das Bundesverfassungsgericht von Eilverfahren verlangt: • Art. 19 Abs. 4 GG: effektiver Rechtsschutz, vollendeten Tatsachen zuvorkommen. • Holt ein Gericht eine Stellungnahme der Gegenseite ein, muss es bei dringenden Anträgen „per Fax“ kommunizieren, „kurze Fristen“ setzen und Akten „zeitnah“ beiziehen (1 BvR 2447/11). Zwei Wochen Frist waren dort schon zu lang. • Personalmangel rechtfertigt keine überlange Dauer (2 BvR 116/23). • Bei offenem Ausgang: Folgenabwägung, Grundrechte umfassend berücksichtigen (1 BvR 569/05). Zum Vergleich: Am Sozialgericht Aachen dauerten Eilverfahren im Schnitt 1,1 Monate (2023) bzw. 1,4 Monate (2024), laut NRW-Justiz. Eine feste Frist gibt es nicht. Wenn dein Eilantrag hängt: • Anrufen: Ist alles da, worauf wartet das Gericht, wann läuft die Frist der Gegenseite ab? • Schriftlich um eine kurze Frist für die Kasse und eine Entscheidung nach Aktenlage bitten, neue Atteste und Quittungen nachreichen. • Verzögerungsrüge nach § 198 GVG prüfen. • Dienstaufsichtsbeschwerde geht nur gegen Verzögerung, nie gegen den Inhalt. Keine Rechtsberatung. Meinung: „Das Sozialgericht Münster spielt grade unbezahlter Postbote, mit dem Sonderrecht, die Konversation mitzulesen.“ Union und SPD haben die Blüten ohne Übergangsregel gestrichen und die Versorgung zu den Gerichten geschoben. Dort bestimmt dann die Kasse das Tempo. Blüten zurück in die Regelversorgung, Anträge leichter statt Marathon. Mehr im WhatsApp-Kanal: whatsapp.com/channel/0029Vaj… #Medizinalcannabis #GebtUnsDieBlütenZurück Quellen: bundesverfassungsgericht.de/… bundesverfassungsgericht.de/… justiz.nrw.de/presse/2025-04…
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Musst du inhalieren und bist gesetzlich versichert? Seit dem Blüten-Aus bleibt dir auf Kassenrezept laut KV Nordrhein derzeit nur eine Option: ethanolische Dronabinol-Lösung (NRF 22.16) mit Verdampfer. Hochkonzentrierte Extrakte zum Verdampfen lehnen die Kassen ab. Das Absurde: Im Januar 2026 schrieb der GKV-Spitzenverband, das schnelle Anfluten durch Inhalieren sei „inzwischen mit modernen Extrakten zu erreichen“, es bestehe „keine Notwendigkeit“ mehr für Blüten. Was gerade gilt: • Laut KV Baden-Württemberg (Stand 21.10.) halten KBV, GKV-Spitzenverband, AOK BW und BKK Landesverband Süd Extrakte mit mehr als 25 % THC für nicht verordnungsfähig. Meist sind das Extrakte zum Inhalieren. • Die KV Mecklenburg-Vorpommern: über 25 % THC ausgeschlossen, egal wie hergestellt. Kaum bekannt: Die 25 % stehen nicht in § 31 Abs. 6 SGB V. Sie stammen aus der Arzneibuch-Monographie „Eingestellter Cannabisextrakt“. Eine DPhG-Expertengruppe hält auch höher konzentrierte Extrakte grundsätzlich für standardisiert. Der GKV-Spitzenverband sprach gegenüber Apotheke Adhoc von einer „offenen Rechtsfrage“. Der G-BA berät, eine verbindliche Klärung gibt es nach meiner Recherche noch nicht. Dazu: Vorgefüllte THC-Vape-Kartuschen sind laut Landgericht Düsseldorf (einstweilige Verfügung vom 4.9., nicht rechtskräftig) zulassungspflichtige Fertigarzneimittel. Tipp: Praxis auf NRF 22.16 ansprechen. Beim Wechsel von Blüten auf Extrakt vorher die Genehmigung für das konkrete Produkt klären. Gegen eine Ablehnung ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Keine Rechts- oder Medizinberatung. Meinung: Erst streichen Union und SPD die Blüten mit Verweis auf moderne Extrakte, dann lehnen die Kassen die Extrakte zum Inhalieren ab. Das ist ein Hütchenspiel mit Schwerkranken. Blüten zurück in die Regelversorgung, und bis dahin sofort eine klare Regel. #Medizinalcannabis #GebtUnsDieBlütenZurück Quellen: gkv-spitzenverband.de/media/… kvbawue.de/kvbw/aktuelles/ne… kvno.de/praxis/haeufige-frag… apotheke-adhoc.de/rubriken/d…
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Ein Spargesetz, das nicht spart: Die Bundesregierung erwartet vom Zwang, bei Cannabis zuerst ein Fertigarzneimittel zu verordnen, „keine signifikante Finanzwirkung“. Das steht in ihrer Antwort an die Grünen (Drucksache 21/8148). Die Regel steckt im GKV-Spargesetz. Die Zahlen: • Exilby, das einzige zugelassene Vollspektrum-Extrakt: 745,39 € für 28 ml, 1.478,69 € für 2 × 28 ml (Lauer-Taxe). • Laut ACM kostet 1 mg THC in Exilby rund 1,40 €, in einer Dronabinol-Rezeptur etwa 0,24 €. • AOK-Vergleich, von den Grünen zitiert: Monatstherapie Canemes 1.372 €, wirkstoffgleiche Dronabinol-Rezeptur 92 bis 117 €. Die Regierung geht darauf nicht ein. • Der Hersteller nennt 11,60 € Tagestherapiekosten, ähnlich wie viele Extrakte. Kaum bekannt: Das BfArM hat Exilby nur mit Auflage zugelassen. Der Hersteller muss eine Wirksamkeitsstudie nachliefern, wegen „verbleibender Unsicherheiten hinsichtlich der Wirksamkeit“. Und die Blüten? Der Westfälische Anzeiger (20.10.) berichtet über einen Schmerzpatienten aus Werl mit Kassengenehmigung. Seit Ende Juli zahlt er 135 € im Monat selbst und kann sich nur noch die halbe Dosis leisten. Stand: Der Bundestag hat am 15.10. beschlossen, dass der Vorrang nur noch in der zugelassenen Indikation gilt und die Sechs-Monats-Frist fällt. Gültig erst nach Verkündung. Blüten bleiben draußen. Tipp: Wirkt ein Fertigarzneimittel nicht oder wird es nicht vertragen, muss die Praxis es laut Bundesregierung nicht weiter verordnen (§ 12 SGB V). Wirkung und Nebenwirkungen dokumentieren lassen. Keine Rechtsberatung. Meinung: Wer selbst keine Ersparnis erwartet, spart nicht, sondern gängelt. Union und SPD streichen die Blüten und schicken Kranke zu einem der teuersten THC-Produkte am Markt. Blüten zurück in die Regelversorgung, Anträge leichter statt schwerer. #Medizinalcannabis #GebtUnsDieBlütenZurück Quellen: dserver.bundestag.de/btd/21/… arbeitsgemeinschaft-cannabis… wa.de/nordrhein-westfalen/kr…
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GMP-Washing: Wie Blüten auf dem Papier zur Pharma-Ware werden 📌 Was ist gemeint? Der Begriff ist angelehnt an „Greenwashing“. GMP ist der Pharma-Standard für die Arzneimittelherstellung. Der Vorwurf: Blüten werden im Ausland nur nach dem landwirtschaftlichen Standard GACP angebaut und sind oft nicht fertig getrocknet. In der EU, vor allem in Portugal, laufen sie kurz durch einen GMP-Betrieb, etwa zum Nachtrocknen oder Entkeimen. Danach gelten sie als GMP-Ware, obwohl die entscheidenden Schritte nach der Ernte nicht unter GMP liefen. 👉 Was die Behörden sagen Hessens Landesamt für Gesundheit und Pflege stellte am 08.06.2026 per Merkblatt klar: Die Trocknung ist ein kritischer GMP-Schritt und soll grundsätzlich GMP-konform am Ernteort stattfinden. Laut krautinvest-Umfrage sehen die meisten Länder das ähnlich. Das ist eine Auslegung, kein Gesetz und kein Verbot. 👉 Wer ist Markus Veit? Der Apotheker leitet die Expertengruppe „Medizinischer Cannabis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) und hat den Begriff mit bekannt gemacht. Am 21.09.2026 nannte er es auf LinkedIn „einen Skandal“, dass deutsche QPs (die Sachkundigen Personen für die Chargenfreigabe) „derartige Blüten freigeben“. Aber: Veit ist kein Verbündeter von Blütenpatient:innen. Er will Blüten zugunsten von Extrakten ganz aus der Verordnungsfähigkeit nehmen. Am Tag des Blüten-Aus schrieb er: „Die Verordnungsfähigkeit von Blüten – auch auf Privatrezept – muss ein transienter Zustand sein.“ Am Gesetz kritisierte er die feste Umstellungsfrist, nicht das Ende der Kassenerstattung. Seine Firma Alphatopics verkauft GMP-Schulungen, auch zu Cannabis. Fakt – kein Vorwurf. Oder doch?! 👉 Was auf Reddit berichtet wird In r/Cannabis_Apotheken schreibt jemand am 16.09.2026, Lemonatti von Hi Dealz und von Medical Saints sei „exakt“ die gleiche Ware. Antwort: „Selber Anbauer“, Hi Dealz sei eine Budget-Linie. Zu Purecan zitiert ein Nutzer seine Apotheke: Beim Produzenten seien „versehentlich zwei unterschiedliche Sorten unter diesem Namen verkauft“ worden. Andere berichten von vertauschten Etiketten. Wichtig: Das sind Nutzerberichte, kein Beleg für systematisches Umlabeln. Gleiche Ware unter mehreren Marken ist oft legal: Auf dem Etikett steht meist der Importeur, nicht der Anbauer. 🗣️ Aus eigener Erfahrung (Florian, 420help) Seit dem 30.07.2026 habe ich in der Apotheke Sorten für unter 3 € pro Gramm gekauft. Die waren absurd schlecht: extrem trocken, als wären sie uralt, und fast nur Stängel, kaum Blüten. Nicht jede Sorte unter 3 € ist so, und ob genau diese Ware GMP-gewaschen war, weiß ich nicht. Aber meine Einschätzung ist: Bei so einem Preis kann in der Kette etwas nicht richtig gelaufen sein. 2020 gab es so etwas in Apotheken nicht. Da bekam ich nur hochwertige Blüten, obwohl Apotheken auch damals schon mit größeren Bestellmengen versucht haben, die Preise auf Privatrezept zu drücken. Und das, obwohl damals noch 100 % Apothekenaufschlag auf unverarbeitete Blüten üblich waren: Bis zum 1. März 2020 wurde nach der Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet, erst dann kamen für die Kasse feste Zuschläge. 💡 Was du tun kannst Frag in deiner Apotheke nach: Wer hat die Blüte hergestellt, woher kommt sie, und wurde sie bestrahlt? 💬 Einordnung (Meinung von Florian, 420help): Ich sage seit Tag 1: Cannabisblüten gehören zurück in die Erstattung, und zwar als Regelversorgung für alle, die sie brauchen. Die Anträge müssen leichter werden, nicht schwerer. Ob eine Pflanze so standardisierbar ist wie eine Tablette, ist mir egal. Die Qualitätsprobleme sind real, aber die Lösung heißt sauberer Anbau und echte GMP-Kontrolle ab der Ernte, nicht Blüten abschaffen. Jahrelang haben wir Patient:innen vor Gericht um jedes Detail der Kostenübernahme gekämpft, oft gegen Fragen fernab jedes gesunden Menschenverstands. Und jetzt? Das Jobcenter fragt mich in diesen Tagen ernsthaft, ob ich seit dem 30.07. Entzugserscheinungen hatte. Genau das hat die Union mit dem Blüten-Aus angerichtet: Wer eine Behandlung braucht, wird wie ein Süchtiger behandelt. Zum Vergleich: Jahrzehntelang haben Krankenkassen Homöopathie bezahlt. Im Arzneimittelgesetz gibt es dafür sogar eine Sonderregel: Registrierte Homöopathika brauchen keinen Wirksamkeitsnachweis. Australiens oberste Gesundheitsforschungsbehörde fand 2015 bei keiner einzigen Erkrankung verlässliche Belege, dass Homöopathie wirkt. Erst dasselbe Spargesetz, das uns die Blüten genommen hat, hat am 30.07.2026 auch Globuli aus der Kassenverordnung gestrichen. Als freiwillige Satzungsleistung dürfen Kassen sie aber noch bis 31.12.2026 erstatten. Für Blütenpatient:innen gab es keinen einzigen Tag Übergang. Das ist die Prioritätensetzung von CDU/CSU und SPD. Ich werde so etwas nie stillschweigend hinnehmen. Viele Schmerz- und Krebspatient:innen haben dafür aber schlicht keine Kraft. Deshalb müssen die laut sein, die es können: widersprechen, klagen, Abgeordnete anschreiben, teilen. Keine Rechts- oder Medizinberatung. 📲 Mehr davon im WhatsApp-Kanal von 420help: whatsapp.com/channel/0029Vaj… #Medizinalcannabis #GMPWashing #GebtUnsDieBlütenZurück pharmazeutische-zeitung.de/t… businessofcannabis.com/no-ri… de.linkedin.com/posts/dr-mar… reddit.com/r/Cannabis_Apothe… reddit.com/r/Cannabis_Apothe… apotheke-adhoc.de/nachrichte… bfarm.de/DE/Aktuelles/Themen… kbv.de/praxis/tools-und-serv… abc.net.au/news/2015-03-11/h…
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Du zahlst deine Cannabisblüten seit dem Kassen-Aus selbst? Dann heb jeden Beleg auf: Ärztlich verordnete Arzneimittel auf Privatrezept können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG die Steuer senken. Was du dafür brauchst, kurz erklärt. Seit dem 30. Juli 2026 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Cannabisblüten mehr. Wer weiter Blüten braucht, zahlt meist privat. Steuerlich sind das Krankheitskosten. So funktioniert es: – Die Kosten kommen in die Einkommensteuererklärung. Für Ausgaben ab dem Blüten-Aus ist das die Erklärung für 2026. – Abgezogen wird nur der Teil über der „zumutbaren Belastung“. Die beträgt je nach Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Kinderzahl 1 bis 7 Prozent und wird seit einem BFH-Urteil von 2017 (VI R 75/14) stufenweise berechnet. – Alle Krankheitskosten zählen zusammen, also auch Zuzahlungen und Fahrten zur Behandlung. – Was die Kasse erstattet, zählt nicht. – Ein Finanzgerichtsurteil speziell zu Cannabis haben wir nicht gefunden; es gelten die allgemeinen Regeln für verordnete Arzneimittel. Rechenbeispiel mit ausgedachten Zahlen: Single, keine Kinder, 30.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte. Zumutbare Belastung: 5 % auf 15.340 € plus 6 % auf den Rest, zusammen rund 1.647 €. Bei 2.400 € Krankheitskosten werden rund 753 € von den Einkünften abgezogen. Die Steuer sinkt um einen Teil davon, je nach Steuersatz. Nachweis: Grundsätzlich die ärztliche Verordnung (§ 64 EStDV). Beim E-Rezept reicht laut BMF der Kassenbeleg der Apotheke mit deinem Namen, dem Mittel, dem Betrag und der Art des Rezepts. Also beim Bezahlen einen Beleg mit Namen verlangen. Einordnung (Meinung): Das ist ein Trostpflaster, kein Ersatz für die Kassenleistung. Wer kein oder wenig zu versteuerndes Einkommen hat, etwa mit Bürgergeld oder kleiner Rente, hat davon kaum oder gar nichts. Genau diese Patient:innen trifft das Blüten-Aus der Koalition aus CDU/CSU und SPD am härtesten. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Zweifel: Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung. Quellen: gesetze-im-internet.de/estg/… gesetze-im-internet.de/estdv… bundesfinanzhof.de/de/presse… finanzamt.nrw.de/steuerinfos… #Medizinalcannabis #GebtUnsDieBlütenZurück
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Im April 26 bin ich der Partei Die Linken beigetreten. Klar mit dem Ziel, Politik zu verstehen und dort aktiv zu werden. Im April hatte ich noch Blüten.. Mein Beitrag wurde auf 1,50€ /Monat festgelegt. Nun ist Oktober und es gab bereits 3x Rücklastschriften, weil ich nicht mal diese 1,50€ auf dem Konto hatte.. Nun könnte ich drum bitten, mich frei stellen zu lassen.. Das will ich aber nicht. Warum? Ganz einfach: Weil ich das Gefühl nicht los werde, meinen Platz in der Partei und Politik nicht zu finden.. Ich passe da einfach nicht rein.. Also hab ich mich heute dazu entschlossen, das Projekt Politik erstmal an den Nagel zu hängen und mich wieder voll auf meine Klagen, Anträge und Prozesse zu konzentrieren.. Wenn ich dann irgendwann wieder Blüten habe, versuchen wir das evtl nochmal..
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Bedrocan ist insolvent. Was heißt das für Cannabispatient:innen in Deutschland? Kurz: Eine akute Lieferlücke ist bisher nicht belegt, aber die Lage ist unsicher. Wer eine Bedrocan-Sorte bekommt, sollte vor dem nächsten Rezept bei der Apotheke nachfragen. Was passiert ist: Das Bezirksgericht Noord-Nederland hat am 7. Oktober 2026 Bedrocan Nederland B.V. und Bedrocan International B.V. für insolvent erklärt (bekannt gemacht am 8. Oktober). Bedrocan war seit 2003 der einzige Lieferant des staatlichen niederländischen Cannabisprogramms. Der Vertrag mit dem staatlichen Büro für Medizinalcannabis (BMC) lief Anfang 2026 aus; die neue Rechtslage für direkte Lieferungen an Apotheken soll frühestens am 1. Juli 2028 kommen. Deutschland: Laut Bedrocan wird Deutschland nur vom Standort in Dänemark beliefert, der nicht unter die niederländische Insolvenz fällt. Die dänische Kapazität ist laut Bedrocan aber begrenzt. Die CBD-betonte Sorte Bedrolite wurde bisher nur in den Niederlanden angebaut; eine Verlagerung dauert laut Bedrocan mindestens sechs Monate. In den Niederlanden reicht der Vorrat des BMC für die rund 7.000 Patient:innen bis mindestens Mitte 2027. Das BMC warnt selbst: Ein vergleichbares Ersatzprodukt ist nicht automatisch gleichwertig. Also: Sorte nicht eigenmächtig wechseln, sondern mit Ärztin oder Arzt sprechen. Einordnung (Meinung): Zwei Länder, derselbe Fehler. Der alte Weg wird geschlossen, bevor der neue offen ist. Bei uns hat die Koalition aus CDU/CSU und SPD die Blüten ohne allgemeine Übergangsregel aus der Kasse gestrichen. Wer stabil eingestellt war, muss jetzt meist privat zahlen und bangt nun auch noch um seine Sorte. Dabei zeigt gerade Bedrocan: Blüten mit festem THC- und CBD-Gehalt sind Medizin. Keine Rechts- oder Medizinberatung. Quellen: krautinvest.de/bedrocan-ist-… nos.nl/artikel/2634408-curat… cannabisbureau.nl/actueel/ni… hanfjournal.de/2026/10/14/be… #Medizinalcannabis #GebtUnsDieBlütenZurück
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Beschlossen: Der Bundestag hat den Fertigarzneimittel-Vorrang bei Cannabis entschärft – nur noch In-Label, keine starre Sechs-Monats-Frist mehr. Blüten bleiben draußen. Und: Die Änderung gilt noch nicht. Am 15.10.2026 nahm der Bundestag die Notfallreform (21/6808) in der Ausschussfassung (21/8629) an. Ja: CDU/CSU, SPD, Grüne. Enthaltung: AfD und Linke. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (BMG) hat die Reform vorgestellt. Darin steckt die Korrektur zu § 31 Abs. 6 SGB V. Was sich ändert: - Therapieversuch mit einem cannabishaltigen Fertigarzneimittel nur noch in der Indikation, für die das Mittel nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen ist (In-Label). - Die feste Sechs-Monats-Frist entfällt. Die Dauer liegt im ärztlichen Ermessen. Was bleibt: Seit 30.07.2026 zahlt die Kasse keine Cannabisblüten. Daran ändert diese Korrektur nichts. Wann gilt das? Noch nicht. Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt. Bis dahin gilt die alte Fassung. Es ist ein Einspruchsgesetz: Der Bundesrat muss nicht zustimmen, kann aber Einspruch einlegen. Bestandspatient:innen: Die Begründung zur Änderung sagt, wer für dieselbe Indikation schon Cannabisarzneimittel bekommt, muss den Versuch nicht nachholen. Das steht in der Begründung – nicht ausdrücklich im neuen Gesetzestext. Nicht überzeichnen. Einordnung (Meinung): Richtige Korrektur der Hast vom Sommer. Es zeigt, dass man nachbessern kann – warum nicht auch die Blüten zurück? Keine Rechtsberatung. Quellen: bundestag.de/dokumente/texta… bundesgesundheitsministerium… bdcan.de/cannabis-als-medizi… hanf-magazin.com/recht/recht… #Medizinalcannabis #GebtUnsDieBlütenZurück
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Patient gegen Patient: Die Cannabis-Community zerlegt sich gerade selbst. Neuer Blogbeitrag über die Spaltung von 2019 bis 2026 und den Weg zurück zueinander: 420help.de/blog/cannabispati… Rückblick 2019: Wer Cannabis als Medizin brauchte, suchte vor allem eins, einen Arzt. Eine Umfrage des Selbsthilfenetzwerks Cannabis Medizin (171 Antworten) zeigte: 78 Befragte mussten fünf oder mehr Ärzte aufsuchen, bei 45 lag der Arzt 50 bis 700 km entfernt. Ablehnungsbescheide, Widersprüche, Sozialgerichte. Wir standen zusammen, weil wir mussten. Seit 1.4.2024 gilt das Medizinal-Cannabisgesetz: kein Betäubungsmittelrezept mehr, Privatrezept und Telemedizin wurden einfach. Das Gesundheitsministerium nennt Zahlen: Blütenimporte von rund 19 t (H1 2024) auf rund 80 t (H1 2025), Kassenverordnungen nur einstellig im Plus. Seit 30.7.2026 zahlen die Kassen keine Blüten mehr. Selbst eine Patientin mit rund drei Jahren Blütentherapie und unbefristeter Genehmigung scheiterte mit ihrem Eilantrag am SG Frankfurt am Main (21.8.2026, S 14 KR 409/26 ER). Zur Klarstellung: Blüten-Aus und Telemedizin-Debatte sind getrennte Vorgänge. Wer ein Privatrezept hat, hat niemandem die Kassenblüten genommen. Und doch knallt beides in derselben Community zusammen. Aus „Ich bin Patient, kein Kiffer“ ist „Ich bin echter Patient, die anderen sind Kiffer mit Rezept“ geworden. 420help-Einordnung (Meinung): Damit machen wir uns gegenseitig genau das, was Politik und Gesellschaft jahrelang mit uns gemacht haben. Natürlich braucht jedes Rezept eine medizinische Grundlage, und fragwürdige Geschäftsmodelle darf man kritisieren. Aber ob jemand krank ist, sieht man nicht an der Apotheke, der Sorte oder daran, ob die Ärztin per Video spricht. Jeder Grabenkampf liefert Argumente gegen uns alle. Blüten zurück in die Kasse, faire Telemedizin-Regeln: Das schaffen wir nur mit Mehrheiten, nicht in Lagern. Darum: Strukturen kritisieren, nicht Menschen. Wissen teilen. Gemeinsam auftreten. Hier der ganze Beitrag mit Quellen: 420help.de/blog/cannabispati… Keine Rechtsberatung. #Medizinalcannabis #GebtUnsDieBlütenZurück
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ok verrückt, der Post zeigt mir 3 Antworten an, aber egal was ich versuche, ich bekomme die nicht angezeigt. Kein Plan wieso.
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Kann das Jobcenter Cannabisblüten als Mehrbedarf zahlen, wenn die Kasse streicht? § 21 Abs. 6 SGB II ist eine enge Härtefallregel – und der erste bekannte Eilbeschluss dazu ist negativ ausgegangen. Was im Gesetz steht: Ein Mehrbedarf wird anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht. Unabweisbar ist er laut Gesetz u. a., wenn er nicht durch Dritte oder Einsparungen gedeckt ist und der Höhe nach erheblich vom Durchschnitt abweicht. Das Bundessozialgericht (B 4 AS 3/21 R) nennt § 21 Abs. 6 eine Ausnahmevorschrift für atypische Bedarfslagen – kein Auffangnetz für alles, was die Krankenkasse nicht mehr zahlt. Was das Sozialgericht Münster entschieden hat (Beschluss 20.08.2026, S 8 AS 582/26 ER): Eilantrag auf Mehrbedarf für Cannabisblüten abgelehnt. Das Gericht stellt den Vorrang der gesetzlichen Krankenversicherung klar. Leistungen der Krankenbehandlung gehören zuerst zur Kasse; SGB-II-Leistungen sind nachrangig. Seit dem 30.07.2026 stehen Blüten nicht mehr in § 31 Abs. 6 SGB V – Extrakte in standardisierter Qualität sowie Dronabinol und Nabilon schon. Nur die Blüten-Ablehnung der Kasse reichte dem Gericht nicht: Die zwingende Erforderlichkeit gerade der Blüten und der Ausschluss der verbleibenden Alternativen waren im Eilverfahren nicht glaubhaft gemacht. Was der Beschluss nicht ist: keine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung, keine Bindung anderer Gerichte, kein generelles Verbot eines Mehrbedarfs. Eine andere Beweislage – jede Alternative einzeln ärztlich dokumentiert, konkrete Kosten, Dringlichkeit – kann anders aussehen. Ohne Erfolgsgarantie. Keine Rechtsberatung. Wer Bürgergeld bezieht und diesen Weg prüft, braucht saubere GKV-Dokumentation und eine konkrete ärztliche Begründung. Einordnung von 420help (Meinung): Die Politik streicht Blüten aus der Kasse und schiebt Patient:innen in Härtefall-Paragraphen und Gerichte. Der Jobcenter-Weg ersetzt keine Regelleistung. Klar dokumentieren – und politisch die Blüten zurückfordern. #Medizinalcannabis Quellen: gesetze-im-internet.de/sgb_2… gesetze-im-internet.de/sgb_5… bsg.bund.de/SharedDocs/Entsc… 420help.de/sg-muenster-besch… 420help.de/jobcenter/ kbv.de/praxis/verordnungen/a…
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Ach Freunde, Heute kam mein Abgangszeugnis der Bäckerausbildung per Post.. Alles soweit "befriedigend" bis auf Religionslehre. Hier steht "mangelhaft"... Ja so ist das, wenn man nicht alles stillschweigend in Sein Heft schreibt sondern kritisch hinterfragt..
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Dein Eilantrag beim Sozialgericht hängt seit Wochen? Du kannst nachfragen, neue Belege einreichen und notfalls eine Verzögerungsrüge nach § 198 GVG erheben. Was die Rüge bringt und was nicht, kurz erklärt. Ich warte selbst seit über 60 Tagen auf die Entscheidung über meinen Eilantrag gegen meine Krankenkasse beim Sozialgericht Münster. Unter meinem Post dazu kam die Frage nach der Verzögerungsrüge. Hier die Antwort. 1. Sachstandsanfrage: kurzes Schreiben mit Aktenzeichen, wie der Stand ist und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Formlos und kostenlos. 2. Neue Umstände mitteilen: Verschlechterung, Therapieabbruch, neues Attest gehören zum Gericht. Im Eilverfahren muss die Eile belegt sein. 3. Verzögerungsrüge: Du beanstandest beim zuständigen Gericht, dass das Verfahren zu lange dauert. - Schriftlich und mit Aktenzeichen, sonst kann sie ins Leere gehen (BSG, 27.3.2020, B 10 ÜG 4/19 R). - Erst wenn Anlass zur Sorge besteht, dass das Verfahren nicht in angemessener Zeit endet. - Wiederholung in der Regel frühestens nach sechs Monaten. - Neue Umstände, auf die es ankommt, in der Rüge nennen. Was sie bringt: Sie soll das Gericht warnen und zur Beschleunigung anhalten, ein Recht auf sofortige Entscheidung gibt sie nicht. Sie ist Voraussetzung für eine spätere Entschädigung. Die Klage ist frühestens sechs Monate nach der Rüge möglich, im Sozialrecht beim Landessozialgericht (§ 202 SGG). Für immaterielle Nachteile nennt das Gesetz in der Regel 1.200 Euro pro Jahr Verzögerung. Keine Rechtsberatung. Wer anwaltlich vertreten ist, sollte die Rüge absprechen. Einordnung von 420help (Meinung): Ein Eilverfahren, das Monate dauert, verfehlt seinen Zweck. Weil die Blüten ohne Übergangsregel aus der Kassenleistung gestrichen wurden, landet die Versorgung jetzt Fall für Fall bei den Gerichten. Die Rüge ist ein kleines Werkzeug. Sachlich nutzen, alles dokumentieren. Wie lange wartest du schon? #Medizinalcannabis Quellen: gesetze-im-internet.de/gvg/_… bsg.bund.de/SharedDocs/Entsc… gesetze-im-internet.de/sgg/_…
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Florian Regano 420help.de retweeted
Hier mal bitte alle lesen, liebe PolitikerInnen! Fortbildung! Pflicht-Programm und dann Schluss mit den Lügen über Cannabis! 🧐🤓
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen veröffentlicht Positionspapier zur Cannabispolitik: V.a. gesicherte Versorgung mit legaler Ware gefordert. Pflichtlektüre für drogenpolitische Entscheidungsträger*innen @cducsubt @spdbt @GrueneBundestag @dielinkebt dhs.de/service/aktuelles/mel…
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Neu mit Cannabis auf Kassenrezept? Am Donnerstag, 15.10., stimmt der Bundestag über eine wichtige Korrektur ab: Der Pflicht-Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel soll nur noch gelten, wo das Mittel zugelassen ist, und die starre Sechs-Monats-Frist fällt weg. Was gerade gilt: Seit dem 30.7.2026 müssen Neupatient:innen grundsätzlich erst sechs Monate ein zugelassenes Cannabis-Fertigarzneimittel nehmen, bevor die Kasse Extrakte zahlt. Ob das auch bei Erkrankungen gilt, für die diese Mittel gar nicht zugelassen sind, war zwischen KBV und Krankenkassen umstritten. Was sich ändern soll: - Vorrang nur noch in der zugelassenen Indikation. THC-haltig gibt es laut DHV derzeit zwei Fertigarzneimittel: Sativex (Spastik bei MS) und Exilby (chronische Kreuzschmerzen mit neuropathischer Komponente). - Keine feste Frist mehr. Wie lange der Versuch dauert, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Was nicht wirkt oder nicht vertragen wird, soll nicht weiter verordnet werden. - Bestandspatient:innen sind vom Fertigarzneimittel-Vorrang wie bisher ausgenommen. Die Korrektur hängt an der Notfallreform. Nach dem Bundestag muss sie noch durch den Bundesrat und gilt erst nach der Verkündung. Bis dahin gilt die alte Regel. Was bleibt: Blüten zahlt die Kasse weiterhin nicht. Unsere Einordnung (Meinung): Gut, dass die Koalition den Fehler keine drei Monate nach Inkrafttreten repariert. Es zeigt aber, wie hastig das Sparpaket gemacht wurde. Wer die Erstverordnung reparieren kann, kann auch die Blüten zurückholen. Keine Rechtsberatung. Quellen: bundestag.de/dokumente/texta… apotheke-adhoc.de/rubriken/d… hanfverband.de/dhv-stellungn… #Medizinalcannabis
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61 Tage. So lange warte ich jetzt auf eine Entscheidung über meinen Eilantrag gegen die Techniker Krankenkasse vor dem Sozialgericht Münster. „Eil“, wohlgemerkt. Ein Eilverfahren soll eigentlich verhindern, dass Menschen monatelang ohne Versorgung dastehen, während die Sache geklärt wird. Bei mir steht seit 61 Tagen alles still. Ohne diese Entscheidung kann ich nichts planen, nichts abschließen, nichts weiterbringen. Mit #ADHS ist dieses Warten die Hölle. Jeder Tag ohne Antwort frisst Kraft, die ich eigentlich für anderes brauche. Heute geht deshalb noch ein Fax mit einer Sachstandsanfrage ans Gericht raus. Ja, ein Fax. 2026. Und damit ich in der Zwischenzeit nicht durchdrehe, mache ich das, was mir hilft: Ich baue 420help.de komplett neu. Mutiger. Mit Bewegung beim Scrollen. Und von Anfang an fürs Handy gemacht, weil die meisten von euch genau da lesen. Wichtig: Das ist bisher nur meine Testplattform, NICHT die Live-Seite. Auf 420help.de ändert sich erst etwas, wenn die neue Version wirklich gut ist. Und da brauche ich euch. Ich will kein höfliches „sieht gut aus“, sondern euer ehrliches Urteil: 👉 420help-neu.floregano1.worke… Zwei Fragen: 1. Was ist dir als Erstes aufgefallen? 2. Was würdest du ändern? Schreibt es mir in die Antworten, gern auch hart. Jede Rückmeldung landet direkt in der neuen Seite. Und wenn ihr selbst gerade auf eine Entscheidung vom Sozialgericht wartet: Schreibt auch das. Wie lange wartet ihr schon?
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