
ALT Der Europaabgeordnete Patrick Breyer ist vor dem Plenarsaal im Europaparlament zu sehen. Daneben steht der Text „Es ist eine Unverschämtheit, dass die EU-Innenminister die Folgen der Zerstörung des digitalen Briefgeheimnisses und sicherer Verschlüsselung, die sie uns zumuten, selbst nicht ausbaden wollen.“
#ChatControl 1.0: Johansson fact check

ALT Die in Art. 5 Abs. 1 lit. d enthaltenen Ausnahmen für den Einsatz von biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierungsanwendungen in öffentlich zugänglichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken sind zu weitreichend und entsprechen nicht dem österreichischem Verständnis eines verhältnismäßigen Eingriffs in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wir erkennen die Aufnahme wichtiger Schutzklauseln in den Text während der Verhandlungen an. Dennoch sind diese nicht ausreichend, um die Bedenken hinsichtlich des Grundrechtseingriffs, insbesondere in den Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger, auszuräumen. Der Einsatz von biometrischen Post-Fernidentifizierungsanwendungen zu Strafverfolgungszwecken stellt gleichermaßen einen intensiven Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar und hätte daher in die Liste der (grundsätzlich) verbotenen Praktiken in Artikel 5 aufgenommen werden sollen...










