Banking-App, dazu eine Börse und eine Wallet: Für die Steuer zählt nicht, wo du gekauft hast.
Anschaffungskosten und Haltefristen musst du über alle Konten hinweg zusammenführen.
Warum 👇
Beim Daytrading hilft die Haltefrist kaum: Jeder Tausch startet für den neuen Coin eine eigene Jahresfrist.
Auch der Wechsel in einen Stablecoin ist ein Tausch. Gewinne versteuerst du mit deinem persönlichen Satz.
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Replying to @_sucraM
Guter Gedanke, reicht aber leider nicht.
Die Eingangstransaktion zeigt nur, wann Coins an dieser Adresse angekommen sind. Wann und zu welchem Preis du sie gekauft hast, steht dort nicht.
Ein Transfer zwischen deinen eigenen Wallets ist keine Anschaffung, und der Kaufpreis steht ohnehin nicht on-chain.
1 BTC für 100.000 Euro verkauft.
Mit Kaufbeleg über 80.000 Euro: 5.275 Euro Steuerabzug.
Ohne Beleg: 13.187,50 Euro.
So rechnet ein Gastbeitrag auf Basis des BMF-Entwurfs. Geltendes Recht ist das nicht.
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Nur 11 Prozent der Deutschen nutzen Krypto zumindest gelegentlich. In der Schweiz ist es fast jede vierte Person.
Und bei den 18- bis 24-Jährigen? Rund ein Drittel, in allen Deutschland, Schweiz und Österreich.
Die ganze Studie 👇
Gold nach einem Jahr steuerfrei verkaufen, Bitcoin aber nicht mehr?
Das wäre eine Ungleichbehandlung.
Wir halten sie für falsch und setzen uns deshalb für die einjährige Haltefrist ein.
Warum 👇
Wirbt eine Börse mit „voll lizenziert“, lohnt ein eigener Blick ins Register.
Nachschlagen kannst du im ESMA-Register oder bei der nationalen Aufsicht: in Deutschland bei der BaFin, in Österreich bei der FMA.
So geht's 👇
Auch das schnellste Paket macht aus lückenhaften Daten keinen fertigen Report.
Deshalb sagt CoinTracking beim Full-Service keine festen Termine zu. Datenlage, Komplexität und deine Rückmeldungen bestimmen das Tempo.
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„Kryptoinstitut“ ist keine Lizenz, die man beantragen kann.
Die BaFin fasst darunter drei Gruppen zusammen: CASP nach MiCA, qualifizierte Kryptoverwahrer und Kryptowertpapierregisterführer.
Die Übersicht 👇
